Abonnementbedingungen
1. Geltung und Gültigkeit
Die nachstehenden Abonnementbedingungen gelten für die Abonnements des Gürzenich-Orchesters Köln. Sie treten am 01. April 2011 in Kraft. Änderungen für die jeweils folgende Spielzeit vorbehalten.
2. Laufzeiten, Verlängerung, Kündigung, Änderung
Ein Abonnement gilt für eine Konzertsaison und umfasst einen Platz pro Person. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sofern es nicht bis zum 31. Mai der laufenden Saison beim Kartenservice im Opernhaus, Offenbachplatz, 50667 Köln schrfitlich gekündigt wird. Eine Änderung der Abonnementform oder des Sitzplatzes (bei Stammplatzabonnements) ist nur zur neuen Spielzeit möglich. Änderungswünsche sind bis zum 30. April der laufenden Spielzeit dem o.g. Kartenservice mitzuteilen.
3. Auswahlabonnements
Auswahlabonnements enthalten (im Gegensatz zu Stammplatzabonnements) Gutscheine, die ab Vorverkaufsbeginn beim o.g. Kartenservice im Opernhaus gegen Konzertkarten nach Wahl einlösbar sind. Beim Abonnement 4 aus 24 stehen 25 Termine zu Wahl. Die Einlösbarkeit richtet sich nach der Verfügbarkeit entsprechenden Plätze. Nicht eingelöste Gutscheine verlieren mit Saisonablauf ihre Gültigkeit.
4. Übertragbarkeit
Das Abonnement ist an die Person des Abonnements gebunden und nicht übertragbar. Die Berechtigung zum Besuch einzelner Konzerte kann auf Dritte übertragen werden. Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Abonnementkarten ist nicht gestattet.
5. Rücknahem, Umtausch
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Insbesondere bleiben Änderungen des Programms, der Anfangszeit, des Konzerttermins sowie Umbesetzungen (z.B. Dirigenten und Solisten) vorbehalten. Karten für nicht besuchte Abonnementkonzerte werden weder rückvergütet noch durch die Berechtigung zum Besuch anderer Konzerte ersetzt. Bei Konzertausfall hat der Abonnent Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Abonnementpreises. Darüber hinaus entstandene Kosten (z.B. für Anreise und Unterkunft) werden nicht erstattet.
6. Abonnementpreis, Zahlung, Kartenversand
Der Preis des Abonnements richtet sich nach der Preisgruppe des abonnierten Platzes, die im aktuellen Jahresprogramm veröffentlicht ist. Ermäßigungen für Schüler, Auszubildenden und Studenten o. ä. werden nur gewährt, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Vertragsverlängerung bis spätestens 15. Juni der jeweiligen Konzertsaison ein entsprechender Nachweis der Berechtigung vorgelegt wird.
Der Abonnementpreis ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb des dort gesetzten Zahlungsziels zu entrichten. Der Versand der Abonnementausweise bzw. –gutscheine erfolgt nach Zahlungseingang. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kann das Gürzenich-Orchester den Abonnementplatz anderweitig vergeben.
7. Verlust von Abonnementkarten
Bei Verlust des Abonnementausweises bzw. von Abonnementgutscheinen stellt der o.g. Kartenservice im Opernhaus gegen Vorlage des Personalausweises sowie eine Gebühr von 2,50 EUR einen Ersatzausweis bzw. -gutschein aus. Originale verlieren damit ihre Gültigkeit.
8. Mitteilungspflicht des Abonnenten
Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder seiner Ermäßigungsberechtigung unverzüglich dem o.g. Kartenservice im Opernhaus mitzuteilen.
Abonnementbüro
Kartenservice im Opernhaus
Offenbachlatz, 50667 Köln
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 10.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 11.00 - 18.00 Uhr
Servicetelefon: (0221) 221 28240
Montag bis Freitag: 10.00 - 19.30 Uhr
Samstag: 11.00 - 19.30 Uhr
Telefax: (0221) 221 28249
