Abonnementbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Abonnementbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Abonnenten der Stadt Köln, Gürzenich-Orchester Köln. Sie treten am 01. April 2013 in Kraft. Änderungen für die folgenden Spielzeiten vorbehalten.
2. Laufzeiten, Verlängerung, Kündigung, Änderung
Ein Abonnement gilt für eine Konzertsaison und umfasst einen Platz pro Person. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Konzertsaison, sofern es nicht bis zum 31. Mai der laufenden Konzertsaison schriftlich beim Kartenservice der Bühnen Köln, Postfach 101061, 50450 Köln gekündigt wird. Eine Änderung der Abonnementform oder des Sitzplatzes (bei Stammplatzabonnements) ist nur zur neuen Spielzeit möglich. Änderungswünsche sind bis zum 30. April der laufenden Konzertsaison dem o. g. Kartenservice schriftlich oder per E-Mail an tickets@buehnenkoeln.de mitzuteilen.
3. Auswahlabonnements
Auswahlabonnements enthalten (im Gegensatz zu Stammplatzabonnements) Gutscheine, die ab Vorverkaufsbeginn beim Kartenservice der Bühnen Köln in den Opern Passagen (zwischen Glockengasse und Breite Straße) gegen Konzertkarten nach Wahl einlösbar sind. Beim Abonnement 4 aus 25 stehen 25 Termine zur Wahl. Die Einlösbarkeit richtet sich nach der Verfügbarkeit entsprechender Plätze. Für die Sinfoniekonzerte am Montag und Dienstag können mit einem Abonnement bis zu vier Gutscheine für einen Termin eingelöst werden. Für das Festkonzert zur Saisoneröffnung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Nicht eingelöste Gutscheine verlieren mit Ablauf der Konzertsaison ihre Gültigkeit.
4. Übertragbarkeit
Das Abonnement ist an die Person des Abonnements gebunden und nicht übertragbar. Die Berechtigung zum Besuch einzelner Konzerte kann auf Dritte übertragen werden. Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Abonnementkarten ist nicht gestattet.
5. Rücknahme
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Rücknahme von Abonnementausweisen und Konzertkarten. Insbesondere bleiben Änderungen des Programms, der Anfangszeit, des Konzerttermins sowie Umbesetzungen (z. B. Dirigenten und Solisten) vorbehalten. Konzertkarten für nicht besuchte Konzerte werden weder rückvergütet noch durch die Berechtigung zum Besuch anderer Konzerte ersetzt.
Bei einem vom Veranstalter zu vertretenen Konzertausfall hat der Abonnent Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Abonnementpreises. Darüber hinaus entstandene Kosten (z. B. für Anreise und Unterkunft) werden nicht erstattet.
6. Umtausch
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den Umtausch von Abonnementausweisen und Konzertkarten. Inhaber eines Stammplatzabonnements haben jedoch zweimal pro Spielzeit die Möglichkeit, bis spätestens fünf Tage vor einem Konzerttermin ihre Sitzplätze für diesen Termin gegen Plätze im Montags- oder Dienstagskonzert des gleichen Konzertprogramms zu tauschen.
7. Abonnementpreis, Zahlung, Gültigkeit der Abonnementausweise
Der Preis des Abonnements richtet sich nach der Preisgruppe des abonnierten Platzes, die in der jeweils aktuellen Saisonbroschüre veröffentlicht ist. Der Abonnementpreis ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb des dort gesetzten Zahlungsziels zu entrichten. Die Abonnementausweise erhalten erst mit Zahlungseingang ihre Gültigkeit.
8. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden nur gewährt, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Vertragsverlängerung bis spätestens 15. Juni der jeweiligen Konzertsaison ein entsprechender Nachweis der Berechtigung vorgelegt wird.
9. Verlust/Nichtvorlage von Abonnementausweisen
Bei Verlust des Abonnementausweises stellt der Kartenservice der Bühnen Köln gegen Vorlage des Personalausweises sowie eine Gebühr von 2,50 EUR einen Ersatzausweis aus. Originale verlieren damit ihre Gültigkeit. Muss der Status als Abonnent am Konzerttag gesondert überprüft werden, weil der Abonnementausweis oder der Ersatzausweis nicht vorgelegt werden können, wird für das Ausstellen einer Konzertkarte vor Ort eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben.
10. Platzwechsel
In Ausnahmefällen und aus sachlichen Gründen kann das Saalpersonal dem Konzertbesucher ein Wechsel des Platzes anweisen.
11. Bild-, Ton- und Fernsehaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind aus rechtlichen Gründen zu keinem Zeitpunkt gestattet, auch nicht beim PhilharmonieLunch. Bitte schalten Sie beim Betreten des Konzertgebäudes Ihre Mobiltelefone und Pager aus. Das Gürzenich-Orchester Köln behält sich die Rechte zur Herstellung und Verbreitung von Bild-, Ton- und Fernsehaufzeichnungen einzelner Konzerte vor. Mit Benutzung der Konzertkarte erklärt der Konzertbesucher sein Einverständnis mit der Herstellung und einer evtl. Verbreitung seines Bildes in den Medien im Zusammenhang mit einer solchen Aufzeichnung.
12. Mitteilungspflicht des Abonnenten
Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder seiner Ermäßigungsberechtigung rechtzeitig dem o.g. Kartenservice der Bühnen Köln mitzuteilen.
13. Änderungen
Termin-, Programm-, Preis-, und Besetzungsänderungen sind vorbehalten.
Abonnementbüro
Kartenservice der Bühnen Köln
in den Opern Passagen
(zwischen Glockengasse und Breite Straße)
Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag: 10.00 - 19.00 Uhr
Servicetelefon: (0221) 221 28240
Montag bis Freitag: 10.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 11.00 - 18.00 Uhr
Telefax: (0221) 221 28249

